Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-03-08, I-5 U 125/03

I-5 U 125/03Supreme CourtMar 8, 2007

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 125/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-08

Aktenzeichen: I-5 U 125/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0308.I5U125.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.07.2003 verkündete Ur-teil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

  • Az: 3 O 191/02 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin sowie des Rechtsmittels der Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 65.689,65 € (= 128.477,79 DM) nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten

über dem jeweiligen Basiszinssatz

aus 61.116,86 € (= 119.534,19 DM) seit dem 08.05.2002,

aus 1.405,64 € (= 2.749,19 DM) seit dem 21.12.2001,

aus 1.779,30 € (= 3.480 DM) seit dem 11.01.2002 und

aus weiteren 1.387,85 € (= 2.714,40 DM) seit dem 19.01.2002

zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 13% und der Beklagten zu 87%, die Kosten des Berufungsverfahrens der Klägerin zu 94% und der Beklagten zu 6% auferlegt. Die Kosten der Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin abwenden, so-fern sie Sicherheit in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages leistet, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe des vollstreckbaren Betrages geleistet hat.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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