VI-U (Kart) 8/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-28, VI-U (Kart) 8/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-28, VI-U (Kart) 8/06
VI-U (Kart) 8/06Supreme CourtFeb 28, 2007
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 8/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 8/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0228.VI.U.KART8.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechts-mittels im übrigen das am 25. Januar 2006 verkündete Urteil der
- Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeän-dert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.627,00 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.02.2005 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Über-gabe von 1.352 Litern Schmierstoff T. Q. 9000 5W40. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Abnahme von 1.352 Li-tern Schmierstoff T. Q. 9000 5W40 in Annahmeverzug ist.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Be-klagte zu 85 %.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin und die Klägerin die Vollstreckung der Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Wert des Berufungsverfahrens: 13.932,00 €.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.