Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-12, I-9 U 112/06

I-9 U 112/06Supreme CourtFeb 12, 2007

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 112/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-12

Aktenzeichen: I-9 U 112/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0212.I9U112.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Der Beklagten wird hinsichtlich der versäumten Frist zur Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 30.05.2006 (1 O 348/04) Wie-dereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weiterge-henden Rechtsmittels und des Rechtsmittels des Klägers das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 30.05.2006 (1 O 348/04) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 96 %, die Beklagte zu 4 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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