Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-09, I-17 U 39/06

I-17 U 39/06Supreme CourtFeb 9, 2007

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 39/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-09

Aktenzeichen: I-17 U 39/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0209.I17U39.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. Januar 2006 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld insoweit abgeändert, als die Be-klagte zur Zahlung an den Kläger B. verurteilt wurde. In diesem Umfang wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten ers-ter Instanz hat der Kläger 98 % zu tragen. Die übrigen erstinstanzlichen Kosten entfallen auf das Verfahren 17 U 256/06. Der Kläger hat seine eigenen Kosten und die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf eine Vollstreckung der Be-klagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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