I-1 U 9/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-08-14, I-1 U 9/06
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 9/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-14
Aktenzeichen: I-1 U 9/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0814.I1U9.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung seines weiter-gehenden Rechtsmittels das am 22. Dezember 2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 418,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 11. Juli 2002 zu zahlen.
Die Widerklage ist hinsichtlich des Anspruchs des Beklagten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes dem Grunde nach unter Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils von 25 % gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Widerbeklagten als Gesamtschuldner ver-pflichtet sind, dem Beklagten unter Berücksichtigung eines Mitverschul-densanteils von 25 % dessen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihm aus dem Verkehrsunfall vom 9. April 2002 in K. noch ent-stehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist oder übergehen wird.
Die Sache wird an die 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld zur Ent-scheidung über die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs und über die Kos-ten des Rechtsstreits insgesamt zurückverwiesen.
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