Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-25, I-4 U 120/06

I-4 U 120/06Supreme CourtApr 25, 2006

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 120/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-25

Aktenzeichen: I-4 U 120/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0425.I4U120.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08. Juni 2006, Az.: 11 O 219/99 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, 10.225,84 € an das Finanzamt B. F, B., Geschäftszeichen ..., zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 96 % und die Beklagte zu 4 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des bei-zutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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