I-6 U 128/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-06, I-6 U 128/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-06, I-6 U 128/04
I-6 U 128/04Supreme CourtApr 6, 2006
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 128/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-06
Aktenzeichen: I-6 U 128/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0406.I6U128.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 27. April 2004 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückge-wiesen, dass festgestellt wird, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache zum 10. Oktober 2005 in Höhe der Hauptforderung von 658.863,16 € sowie des Zinsan-spruches für die Zeit vom 4. Juni 1992 bis einschließlich 11. Februar 2001 (also in Höhe von 396.136,84 €) erledigt ist.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger 51 % der Ge-richtskosten und seiner außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der ehemaligen Beklagten zu 3. und 4. zu tragen; der ehemaligen Be-klagten zu 1. und dem Beklagten werden ihre jeweiligen außergerichtlichen Kosten auferlegt, außerdem haben sie 49 % der Gerichtskosten und der außer-gerichtlichen Kosten des Klägers als Gesamtschuldner zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 92 % und dem Be-klagten zu 8 % zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.