Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-23, I-10 W 115/05

I-10 W 115/05Supreme CourtFeb 23, 2006

Regest

§§ 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 BerHG 1. Eine Vergütung für nach § 6 Abs. 1 BerHG bewilligte Beratungshilfe aus der Staatskasse ist nur an die zur Gewährung von Beratungshilfe Befugten (§ 3 Abs. 1 BerHG) zu zahlen. 2. § 3 Abs. 1 BerHG kann nicht im Wege der Analogie ausgedehnt wer-den auf Stellen, die im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. InsO als für Verbraucherinsolvenzberatung geeignet anerkannt sind.

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 115/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-23

Aktenzeichen: I-10 W 115/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0223.I10W115.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

§§ 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 BerHG

Eine Vergütung für nach § 6 Abs. 1 BerHG bewilligte Beratungshilfe aus der Staatskasse ist nur an die zur Gewährung von Beratungshilfe Befugten (§ 3 Abs. 1 BerHG) zu zahlen.

§ 3 Abs. 1 BerHG kann nicht im Wege der Analogie ausgedehnt wer-den auf Stellen, die im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. InsO als für Verbraucherinsolvenzberatung geeignet anerkannt sind.

Tenor

Die weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 6. Zi-vilkammer des Landgerichts Krefeld vom 14.09.2005 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.