23 U 225/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-01, 23 U 225/04
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 225/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-01
Aktenzeichen: 23 U 225/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0701.23U225.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. November 2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 183.566,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.10.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 11 % und der Beklagte zu 89 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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