Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-20, VI-U (Kart) 21/04

VI-U (Kart) 21/04Supreme CourtApr 20, 2005

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 21/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-20

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 21/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0420.VI.U.KART21.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Januar 2004 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 128/03 (Kart.) - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien geschlossene Be-lieferungsvertrag vom 05.05.1997 mit seiner Nachtragsvereinbarung vom 22.11.1999 durch die Kündigung des Beklagten vom 12.02.2002 nicht beendet worden ist, sondern das Rechtsverhältnis weiter besteht.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

III.

Das Urteil vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

IV.

Wert des Berufungsverfahrens: 90.000 EUR.

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