Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-13, I-18 U 184/04

I-18 U 184/04Supreme CourtApr 13, 2005

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 184/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-13

Aktenzeichen: I-18 U 184/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0413.I18U184.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Juni 2004

verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des

Landgerichts Düsseldorf (31 O 32/03) teilweise abgeändert

und wie folgt neu gefasst:.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.745,94 €

nebst Zinsen Höhe von fünf Prozentpunkten über dem

jeweiligen Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Aus-

nahme derjenigen Kosten, die durch die Anrufung des

Landgerichts Hamburg verursacht wurden; diese trägt

die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin

vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des

jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

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