Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-23, VII-Verg 2/05

VII-Verg 2/05Supreme CourtMar 23, 2005

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 2/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-23

Aktenzeichen: VII-Verg 2/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0323.VII.VERG2.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 30. Dezember 2004 (Az. VK VOB 39/2004) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu tragen.

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für den An-tragsgegner und die Beigeladene in beiden Instanzen notwendig.

Beschwerdewert: bis 50.000,- EUR

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