Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-18, I-16 U 114/04

I-16 U 114/04Supreme CourtMar 18, 2005

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 114/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-18

Aktenzeichen: I-16 U 114/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0318.I16U114.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 22. Juli 2004 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Von den Kosten beider Rechtszüge tragen die Kläger jeweils ihre eigenen außergerichtlichen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird jeweils nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

Die Revision wird zugelassen.

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