I-1 U 12/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-06-07, I-1 U 12/04
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 12/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-07
Aktenzeichen: I-1 U 12/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0607.I1U12.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. November 2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten als Gesamt-schuldner verurteilt, an den Kläger 135,75 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. März 2003 zu zahlen.
Die Kosten beider Rechtszüge fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.200,- € abwenden, wenn die Beklagten vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in glei-cher Höhe leisten. Die Beklagten dürfen ihrerseits die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 160, - € abwenden, wenn der Kläger vor der Voll-streckung nicht in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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