Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-02-16, I-1 U 106/03

I-1 U 106/03Supreme CourtFeb 16, 2004

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 106/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-16

Aktenzeichen: I-1 U 106/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0216.I1U106.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 25. April 2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.243,72 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontüberleitungsgesetzes von 4.754,72 € vom 6. Oktober 2000 bis zum 22. November 2000 sowie von 4.243,72 € seit dem 23. November 2000 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 69 % dem Kläger und zu 31 % der Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen zu 74 % dem Kläger und zu 26 % der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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