Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-22, I-9 U 19/03

I-9 U 19/03Supreme CourtDec 22, 2003

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 19/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-22

Aktenzeichen: I-9 U 19/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1222.I9U19.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 17.12.2002 (1 O 249/97) - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläge-rin 19.579,86 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 09.07.1997 aus 13.629,35 EUR sowie aus weiteren 5.950,51 EUR seit dem 03.12.2002 zu zahlen. Die Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, Zin-sen in Höhe von 4 % aus 13.629,35 EUR für die Zeit vom 05.07. bis 08.07.1997 an die Klägerin zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 36% und die Beklagten zu 64%.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin zu 27% und den Beklagten zu 73% auferlegt.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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