Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-10, I-18 U 97/03

I-18 U 97/03Supreme CourtDec 10, 2003

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 97/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-10

Aktenzeichen: I-18 U 97/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1210.I18U97.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. April 2003

verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts

Duisburg (4 O 588/02) teilweise abgeändert und wie

folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 182,70 €

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 12. Oktober 2002 zu zahlen

Zug um Zug gegen Rückgabe des Verrechnungs-

schecks der Beklagten vom 9. Oktober 2002, ausge-

stellt auf einen Betrag in Höhe von 385,00 €.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurück-

gewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 97 %

und die Beklagte zu 3 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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