I-9 U 71/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-01, I-9 U 71/03
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 71/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-01
Aktenzeichen: I-9 U 71/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1201.I9U71.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.02.2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Wup-pertal (4 O 201/01) wird hinsichtlich der Abweisung der Klage gegen die Beklagte zu 3) zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) werden der Klägerin auferlegt.
Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vor-behalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 3) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.