I-1 U 65/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-01, I-1 U 65/03
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 65/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-01
Aktenzeichen: I-1 U 65/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1201.I1U65.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Februar 2003 verkün-dete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - 4 O 265/01 - teilweise abgeändert und wie folgt neu ge-faßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 12.782, 30 EUR nebst 9,26 % Zinsen seit dem 24.05.2001 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner ver-pflichtet sind, der Klägerin allen ihr noch entstehenden materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall am 30.11.2000 in Mülheim an der Ruhr zu ersetzen, soweit die entsprechenden An-sprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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