Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-06, I-24 U 116/02

I-24 U 116/02Supreme CourtNov 6, 2003

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 116/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-06

Aktenzeichen: I-24 U 116/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1106.I24U116.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels das am 12. Juli 2002 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -Einzelrichter- teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verur-teilt, an die Klägerin 32.318,62 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Juli 2001 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben, die des zweiten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 40 %, der Beklagte zu 60%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die gegen sie jeweils gerichtete Zwangs-vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden

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