Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-05-28, VII-Verg 9/03

VII-Verg 9/03Supreme CourtMay 28, 2003

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 9/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-05-28

Aktenzeichen: VII-Verg 9/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0528.VII.VERG9.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 12. Februar 2003 (VK VOB 27/2002) aufgehoben.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, in dem Vergabeverfahren "Acht-spuriger Ausbau der A 3, Autobahnkreuz Köln-Ost/AD Heumar" den Ausschluss des Angebots der Antragstellerin zurückzunehmen und die Wertung unter Einbeziehung dieses Angebotes zu wiederholen.

II. Die Antragsgegnerin hat sämtliche Kosten beider Instanzen einschließ-lich der der Antragstellerin zur Rechtsverfolgung entstandenen notwen-digen Aufwendungen zu tragen.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die An-tragstellerin in beiden Instanzen notwendig.

IV. Der Beschwerdewert wird auf 1.474.359,84 EUR festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.