I-24 U 100/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-25, I-24 U 100/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-25, I-24 U 100/01
I-24 U 100/01Supreme CourtMar 25, 2003
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 100/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-25
Aktenzeichen: I-24 U 100/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0325.I24U100.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels das am 12. April 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die Räume des Gebäudes der ehemaligen Bonbonfabrik auf dem Hintergelände des Hauses S. Str. 9 in D. und das Wohnhaus nebst Garage, sowie die gesamte Zufahrts- und Hofflä-che und die Gartenfläche des Vorderhauses an den Kläger herauszu-geben Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages von 22.239,15 EUR
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Räumungs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- EUR, die Zahlungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.