Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-03-17, III-2 Ws 54/03

III-2 Ws 54/03Supreme CourtMar 17, 2003

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-2 Ws 54/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-03-17

Aktenzeichen: III-2 Ws 54/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0317.III2WS54.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Damit ist die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung gegenstandslos.

Im übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.

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