Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-25, 21 U 44/02

21 U 44/02Supreme CourtFeb 25, 2003

Full text

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 44/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-25

Aktenzeichen: 21 U 44/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0225.21U44.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20.12.2001 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleis-tung in Höhe 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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