21 U 44/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-25, 21 U 44/02
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 44/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-25
Aktenzeichen: 21 U 44/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0225.21U44.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20.12.2001 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleis-tung in Höhe 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer im Geltungsbereich der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.