8 U 192/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-30, 8 U 192/01
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 192/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-30
Aktenzeichen: 8 U 192/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0130.8U192.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten zu 2) wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin - das am 6. September 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, soweit es die gegen die Beklagten zu 1) und zu 2) erhobene Klage betrifft, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 2.556,64 EUR (= 5.000 DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 20. Januar 1994 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage - insgesamt - abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites - beider Instanzen - hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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