21 U 66/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-11-20, 21 U 66/01
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 66/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-20
Aktenzeichen: 21 U 66/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1120.21U66.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landge-richts Wuppertal - Einzelrichter - vom 27.02.2001 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 7.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-ten. Die Sicherheitsleistungen dürfen durch Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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