I-10 U 67/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-25, I-10 U 67/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2001-10-25, I-10 U 67/00
I-10 U 67/00Supreme CourtOct 25, 2001
Full text
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 67/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-25
Aktenzeichen: I-10 U 67/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2001:1025.I10U67.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten und ihrer Streithelferin gegen das am 22. Februar 2000 verkündete Grundurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Jedoch trägt die Streithelferin ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 52.000 DM, die auch durch selbst-schuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet, zu der eben-falls Bank oder Sparkassenbürgschaft zugelassen wird.
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