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L 8 BA 71/20 B ER•Landessozialgericht NRW, 2021-09-13, L 8 BA 71/20 B ER
L 8 BA 71/20 B ERSocial Insurance CourtSep 13, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-13
Aktenzeichen: L 8 BA 71/20 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0913.L8BA71.20B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 31.3.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.211,79 Euro festgesetzt.
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