Landessozialgericht NRW, 2021-08-23, L 20 SO 20/20

L 20 SO 20/20Social Insurance CourtAug 23, 2021

Regest

Für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige (§ 93 SGB XII) kommt es nicht darauf an, ob die vom überleitenden Sozialhilfeträger tatsächlich erbrachten Sozialhilfeleistungen (insgesamt) rechtmäßig waren.

Full text

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 20/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-23

Aktenzeichen: L 20 SO 20/20

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0823.L20SO20.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Leitsätze

Für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige (§ 93 SGB XII) kommt es nicht darauf an, ob die vom überleitenden Sozialhilfeträger tatsächlich erbrachten Sozialhilfeleistungen (insgesamt) rechtmäßig waren.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 19.12.2019 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.