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L 8 BA 74/20 B ER•Landessozialgericht NRW, 2020-09-02, L 8 BA 74/20 B ER
L 8 BA 74/20 B ERSocial Insurance CourtSep 2, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-02
Aktenzeichen: L 8 BA 74/20 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0902.L8BA74.20B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 20.4.2020 wird als unzulässig verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.447,11 Euro festgesetzt.
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