L 20 SO 388/13•Landessozialgericht NRW, 2014-06-24, L 20 SO 388/13
Landessozialgericht NRW, 2014-06-24, L 20 SO 388/13
L 20 SO 388/13Social Insurance CourtJun 24, 2014
Full text
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 388/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-24
Aktenzeichen: L 20 SO 388/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0624.L20SO388.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird der Tenor des Urteils des Sozialgerichts Köln vom 03.07.2013 neu gefasst. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 25.01.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.08.2012 verurteilt, der Klägerin eine Beihilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges oder eines behindertengerecht umbaufähigen Kraftfahrzeuges in Höhe bis zu 9.000,00 EUR zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren zur Gänze, für das erstinstanzliche Verfahren zu zwei Dritteln. Die Revision wird nicht zugelassen.
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