Landessozialgericht NRW, 2014-03-13, L 9 AS 310/13

L 9 AS 310/13Social Insurance CourtMar 13, 2014

Full text

Landessozialgericht NRW — L 9 AS 310/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-13

Aktenzeichen: L 9 AS 310/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0313.L9AS310.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.01.2013 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 24.01.2013 und vom 27.03.2013 verurteilt, die dem Kläger in diesen Bescheiden für die Zeit vom 01.02.2013 bis zum 31.07.2013 als Darlehen bewilligten Leistungen als Zuschuss zu gewähren. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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