Landessozialgericht NRW, 2011-03-16, L 11 KA 96/10 B ER

L 11 KA 96/10 B ERSocial Insurance CourtMar 16, 2011

Full text

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 96/10 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-16

Aktenzeichen: L 11 KA 96/10 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2011:0316.L11KA96.10B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.08.2010 wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussbeschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.08.2010 abgeändert. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung vom 10.11.2008 durch Anordnungsbescheid vom 03.08.2009 wird aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der zum Az. S 2 KA 188/09 (L 11 KA 92/10) vor dem Sozialgericht Düsseldorf erhobenen Klage wird festgestellt. Antragstellerin und Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen je zur Hälfte als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auf 40.000,00 EUR festgesetzt.

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