Landessozialgericht NRW, 2004-01-28, L 12 AL 104/03

L 12 AL 104/03Social Insurance CourtJan 28, 2004

Full text

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 104/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-28

Aktenzeichen: L 12 AL 104/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0128.L12AL104.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 27.03.2003 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.06.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.10.2002 verurteilt, der Klägerin ab dem 31.05.2002 Arbeitslosenhilfe zu gewähren und dabei bei dem anzurechnenden monatlichen Bruttoeinkommen des Ehemannes weitere 36,78 Euro an Versicherungsbeiträgen in Abzug zu bringen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat 10 % der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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