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24 KLs 324 Js 728/21 - 23/22•Landgericht Wuppertal, 2024-06-26, 24 KLs 324 Js 728/21 - 23/22
24 KLs 324 Js 728/21 - 23/22Cantonal CourtJun 26, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: 24 KLs 324 Js 728/21 - 23/22
ECLI: ECLI:DE:LGW:2024:0626.24KLS324JS728.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer - 2. Jungendkammer
Der Angeklagte ist in sechs Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, in drei Fällen davon in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen ohne Körperkontakt schuldig.
Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 176 Abs. 1 (in der Fassung vom 27.12.2003 bzw. vom 31.10.2008), 176 Abs. 4 Ziffer 1 (in der Fassung vom 31.10.2008), 176 Abs. 4 Ziffer 4 (in der Fassung vom 27.12.2003); § 174 Abs. 1 Ziffern 1 und 3, Abs. 2 Ziffer 1 (in der Fassung vom 27.12.2003 bzw. in der Fassung vom 31.10.2008), 52, 53, 54, 56 Abs.1 und 2 StGB.
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