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7 O 191/23•Landgericht Wuppertal, 2023-09-21, 7 O 191/23
Entscheidungsdatum: 2023-09-21
Aktenzeichen: 7 O 191/23
ECLI: ECLI:DE:LGW:2023:0921.7O191.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Verfügungsklägerin im Grundbuch von G. zu Lasten des Grundbesitzes Flur N01 Flurstück N02, Gemarkung J. eingetragen auf Blatt N03 des Grundbuchs von G., Flur N01 Flurstück N04 Gemarkung J. eingetragen auf Blatt 3772 des Grundbuchs von G., Flur N01 Flurstück N05 Gemarkung J. eingetragen auf Blatt 2800A, die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs der Verfügungsklägerin auf Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit,
nach deren Inhalt die Antragstellerin das Recht hat, das in dem nachfolgend dargestellten „Dienstbarkeitsplan“ rot umrandete Gebäude als Einzelhandelsgeschäft für den Verkauf von Food- und Non-Food-Waren aller Art sowie die auf dem nachfolgend dargestellten „Dienstbarkeitsplan“ eingezeichneten Parkplätze einschließlich Zu- und Abfahrten und Zu- und Abfahrten und Anlieferflächen zu dem vorstehend bezeichneten Handelsgeschäft jederzeit ungehindert für die Belieferung mit LKWs und Lasten alleine („Alleinnutzungsrecht“) zu nutzen.
zu beantragen und die Eintragung zu bewilligen
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens tragen die Verfügungsklägerin zu 1/3 und die Verfügungsbeklagte zu 2/3.
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