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26 Qs 232/23•Landgericht Wuppertal, 2023-08-23, 26 Qs 232/23
Entscheidungsdatum: 2023-08-23
Aktenzeichen: 26 Qs 232/23
ECLI: ECLI:DE:LGW:2023:0823.26QS232.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.
Dem Angeschuldigten wird Rechtsanwalt Dr Z. aus O. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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