Landgericht Wuppertal, 2022-09-05, 2 O 29/20

2 O 29/20Cantonal CourtSep 5, 2022

Full text

Landgericht Wuppertal — 2 O 29/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-05

Aktenzeichen: 2 O 29/20

ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0905.2.160O29.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB § 839 Abs. 1, GG Art. 34

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Nebenintervention. Diese trägt seine Streithelferin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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