Landgericht Wuppertal, 2022-05-18, 3 O 156/20

3 O 156/20Cantonal CourtMay 18, 2022

Full text

Landgericht Wuppertal — 3 O 156/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-18

Aktenzeichen: 3 O 156/20

ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0518.3O156.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4336,64 € nebst Zinsen Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 571,44 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Kosten der Schadensfeststellung des Sachverständigenbüro Y. gemäß dessen Rechnung-Nr. N01 vom 17.03.2020 i.H.v. 736,61 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.