Landgericht Wuppertal, 2022-05-05, 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)

25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)Cantonal CourtMay 5, 2022

Full text

Landgericht Wuppertal — 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-05

Aktenzeichen: 25 Ks 10/21 (45 Js 30/21)

ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0505.25KS10.21.45JS30.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer als 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.

Er wird zu einer Freiheitsstrafe von

– 8 Jahren –

verurteilt.

Darüber hinaus wird er verurteilt, an die Adhäsionsklägerin G. und den Adhäsionskläger H. jeweils einen Betrag i.H.v. 10.000,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.10.2021 zu zahlen.

Der Zahlungsanspruch ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Adhäsionsverfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewendete Vorschriften:

§ 212 Abs. 1 StGB.

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