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9 S 101/21•Landgericht Wuppertal, 2022-01-28, 9 S 101/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-28
Aktenzeichen: 9 S 101/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0128.9S101.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 16.12.2021 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er wie folgt lautet:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Remscheid vom 22.07.2021, Aktenzeichen 7 C 78/21, abgeändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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