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23 KLs 21/22 (10 Js 328/19)•Landgericht Wuppertal, 2021-06-11, 23 KLs 21/22 (10 Js 328/19)
23 KLs 21/22 (10 Js 328/19)Cantonal CourtJun 11, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-11
Aktenzeichen: 23 KLs 21/22 (10 Js 328/19)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0611.23KLS21.22.10JS32.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
a) B3
des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen (Anklagetaten 1 bis 9),
des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen (Anklagetaten 11 bis 19) und
des vorsätzlichen Besitzes eines Schlagrings (Anklagetat 28),
b) E3
der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen (Anklagetaten 6 und 7),
der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen (Anklagtaten 11, 12 und 17) und
des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe und von Patronenmunition (Anklagetat 32),
c) O2
(Anklagetat 10),
Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen (Anklagetaten 11
und 19) und
-der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen (Anklagetaten 12 bis 16 und 18),
d) L2
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anklagetat 10),
Menge in neun Fällen (Anklagetaten 11 bis 19) und
e) T
Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge (Anklagetat 19) und
Fällen (Anklagetaten 20 bis 27).
a) B3 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren,
b) E3 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten,
c) O2 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten,
d) L2 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren,
e) T zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten.
Hinsichtlich der Angeklagten B3 und L2 wird die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Von der gegen B3 verhängten Strafe sind 2 Jahre und 6 Monate vor der Maßregel zu vollziehen. Von der gegen L2 verhängten Strafe sind 2 Jahre vor der Maßregel zu vollziehen.
Es wird angeordnet:
EUR.
24.000 EUR.
und die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 500
EUR.
hins. L2 die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 22.750 EUR.
hins. T die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 19.500 EUR.
Angewandte Vorschriften:
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