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3 O 195/19•Landgericht Wuppertal, 2020-07-29, 3 O 195/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-29
Aktenzeichen: 3 O 195/19
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0729.3O195.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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