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21 KLs 6/20 (StA Wuppertal 325 Js 198/18)•Landgericht Wuppertal, 2020-05-27, 21 KLs 6/20 (StA Wuppertal 325 Js 198/18)
21 KLs 6/20 (StA Wuppertal 325 Js 198/18)Cantonal CourtMay 27, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-27
Aktenzeichen: 21 KLs 6/20 (StA Wuppertal 325 Js 198/18)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0527.21KLS6.20STA.WUPP.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als 4. Jugendkammer - Jugendschutzkammer -
Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht in 4 Fällen, davon
in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen und Sichverschaffen einer jugendpornografischen Schrift;
in einem Fall in Tateinheit mit zweifacher versuchter Nötigung und dreifachem Sichverschaffen jugendpornografischer Schriften;
in einem Fall in Tateinheit mit Sichverschaffen einer jugendpornografischen Schrift; und
in einem Fall in Tateinheit mit zweifacher versuchter Nötigung;
und wegen versuchter Nötigung
und wegen Sichverschaffens einer jugendpornographischen Schrift
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren und 10 Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Ausgenommen hiervon sind die Kosten soweit er freigesprochen worden ist. Insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
Die folgenden Gegenstände werden eingezogen:
zzgl. Sim-Karte und Speicherkarte (lfd. Nummer 1 der Einziehungsgegenstände laut Anklage);
Tower-PC, Marke MS Tech (lfd. Nr. 3)
Tower-PC, Marke unbekannt (lfd. Nr. 4)
externe Festplatte der Marke Toshiba, 1 Terrabyte (lfd. Nr. 11)
USB-Stick silber, Marke Intenso, 32 GB (lfd. Nr. 25)
USB-Stick Intenso durchsichtig 32 GB (lfd. Nr. 26)
Tower PC, Farbe schwarz, Marke unbekannt (lfd. Nr. 27)
Angewandte Vorschriften:
§§ 145a, 182 Abs. 2, 184c Abs. 3, 240, 22, 23, 52, 53, 74 StGB.
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