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9 S 119/19•Landgericht Wuppertal, 2020-04-09, 9 S 119/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-09
Aktenzeichen: 9 S 119/19
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0409.9S119.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Berufung wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.000,00 €, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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