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9 T 12/20•Landgericht Wuppertal, 2020-01-31, 9 T 12/20
9 T 12/20Cantonal CourtJan 31, 2020
Ein psychisch Kranker, der auf der Grundlage eines PsychKG untergebracht wird, ist gemäß § 316 FamFG uneingeschränkt verfahrensfähig, auf ein Rechtsmittel hiergegen - ggfls. konkludent - zu verzichten.
Entscheidungsdatum: 2020-01-31
Aktenzeichen: 9 T 12/20
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0131.9T12.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Ein psychisch Kranker, der auf der Grundlage eines PsychKG untergebracht wird, ist
gemäß § 316 FamFG uneingeschränkt verfahrensfähig, auf ein Rechtsmittel hiergegen
In dem Verfahren zur Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
beschlossen :
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
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