Landgericht Wuppertal, 2020-01-31, 9 T 12/20

9 T 12/20Cantonal CourtJan 31, 2020

Regest

Ein psychisch Kranker, der auf der Grundlage eines PsychKG untergebracht wird, ist gemäß § 316 FamFG uneingeschränkt verfahrensfähig, auf ein Rechtsmittel hiergegen - ggfls. konkludent - zu verzichten.

Full text

Landgericht Wuppertal — 9 T 12/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-31

Aktenzeichen: 9 T 12/20

ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0131.9T12.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Leitsätze

Ein psychisch Kranker, der auf der Grundlage eines PsychKG untergebracht wird, ist

gemäß § 316 FamFG uneingeschränkt verfahrensfähig, auf ein Rechtsmittel hiergegen

  • ggfls. konkludent - zu verzichten.

Tenor

In dem Verfahren zur Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und

Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

beschlossen :

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

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