9 T 161/18•Landgericht Wuppertal, 2018-10-04, 9 T 161/18
Full text
Landgericht Wuppertal — 9 T 161/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-04
Aktenzeichen: 9 T 161/18
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:1004.9T161.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 23.08.2018, Az. 802 XIV (B) 21/18, den Betroffenen bis zum 30.09.2018 in seinen Rechten verletzt hat.
Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen und der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 23.08.2018, Az. 802 XIV (B) 21/18 für die Zeit ab dem 01.10.2018 aufrechterhalten, welcher nach teilweiser Antragsrücknahme des Antragstellers zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:
Unter Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Entscheidung wird gegen den Betroffenen Sicherungshaft bis zum 24.10.2018 einschließlich angeordnet.
Die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen werden dem Antragsteller im Umfang von 50% auferlegt. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt. Dolmetscherkosten werden nicht erhoben.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.
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