7 O 189/15•Landgericht Wuppertal, 2017-01-12, 7 O 189/15
Full text
Landgericht Wuppertal — 7 O 189/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-12
Aktenzeichen: 7 O 189/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0112.7O189.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 16.11.2015 wird insoweit aufrechterhalten, als der Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 7.287,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 und der Beklagte zu ¾, mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten im Termin vom 16.11.2015 verursachten Kosten, die allein diesem auferlegt werden.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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