17 O 235/15•Landgericht Wuppertal, 2016-10-27, 17 O 235/15
Full text
Landgericht Wuppertal — 17 O 235/15 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-27
Aktenzeichen: 17 O 235/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:1027.17O235.15.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.241,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 16.829,89 EUR seit dem 23.04.2015 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, auf die durch die Klägerin eingezahlten Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem Zeitpunkt der Einzahlung der Gerichtskosten bis zum Tage des Eingangs des Kostenfestsetzungsantrages nach Maßgabe der ausgeurteilten Kostenquote zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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