5 O 111/15•Landgericht Wuppertal, 2015-10-27, 5 O 111/15
Full text
Landgericht Wuppertal — 5 O 111/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-27
Aktenzeichen: 5 O 111/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:1027.5O111.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin zu 73 % und der Beklagte zu 2) zu 27 %. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1). Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin zu 73 %, in Höhe von 27 % trägt der Beklagte zu 2) seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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